Gebäudereiniger/ Gebäudereinigerin - Informationen zum Hintergrund der Neuordnung 
Das Gebäudereinigerhandwerk hat in den letzten 20 Jahren nicht nur neue Reinigungstechniken erfahren, sondern es haben sich auch neue Tätigkeitsfelder für die Branche eröffnet. Die Qualifikationsanforderungen für die heutige Berufsausbildung im Gebäudereinigerhandwerk beziehen sich auf den Erkenntnisstand am Anfang der 70er Jahre. Aufgrund der festgestellten Veränderungen im Anforderungsprofil der Fachkräfte in diesem Gewerbe soll nun die Ausbildungsverordnung von 1973 dem jetzigen Entwicklungsstand angepasst werden. Die neuen Anforderungen betreffen vor allem den Umweltschutz, die Hygiene, die Schädlingsbekämpfung, die Desinfektion, die Verwendung moderner Reinigungsmittel und die Qualitätssicherung. Sie erfordern eine Verlängerung der Berufsbildung von bisher 2 ½ Jahre auf 3 Jahre.




