Weiterbildung - systematisch 
Art der Regelung:
Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach § 53 Abs. 1 BBiG bzw. § 42 Abs. 1 HwO sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen (außer Regelungen für die Meisterprüfungen)
Ausbildungsbereich:
IH
Rechtsgrundlage
| Regelung vom | Ausbildungsdauer (Monate) | |
|---|---|---|
| VO über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/ Geprüfte BankfachwirtinBGBl I S.193 | 01.03.2000 |




